B&S FinanceBad HersfeldTermin vereinbaren
Rechtliches

Impressum

Anbieterkennzeichnung, Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung und Registereinträge.

B&S Finance
Inhaber: Serkan Günes
Uffhäuser Str. 8
36251 Bad Hersfeld
Deutschland
Tel.: 06621 8011698
E-Mail: info@finance-bs.de

Inhaltlich verantwortlich i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV: Serkan Günes (Anschrift wie oben)

Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)

Aufsichtsbehörde:

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel

Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)

Aufsichtsbehörde:

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld

Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer)

Aufsichtsbehörde:

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld

Vermittlerregister

Eintragungen im Vermittlerregister gemäß § 11a GewO: www.vermittlerregister.info

Registrierungsnummern:

  • D-X0L5-V2YT3-65 (Versicherungsmakler nach § 34 d GewO)
  • D-W-139-Y7UK-11 (Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i GewO)

Berufsbezeichnungen

  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
  • Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO
  • Immobilienmakler nach § 34 c Abs. 1 GewO

(jeweils Bundesrepublik Deutschland)

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59–68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
  • Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebene Website www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition oder Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen ebenso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken:

  • Umwelt: Klimawandelbedingte Extremwetterereignisse (z. B. Dürre, Überschwemmungen)
  • Soziales: Verstöße gegen Arbeits- oder Gesundheitsschutzvorschriften
  • Unternehmensführung: Korruption, Steuervergehen, mangelnde Compliance

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung (Art. 3 TVO)

Im Rahmen der Auswahl von Finanzmarktteilnehmern und Finanzprodukten werden die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen. Anbieter ohne erkennbare Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken können ggf. nicht angeboten werden. Etwaige Vor- oder Nachteile für den Kunden werden im Rahmen der Beratung transparent dargestellt.

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

(Art. 4 TVO i. V. m. Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)

Bei der Beratung berücksichtigen wir – sofern vom Kunden gewünscht – Nachhaltigkeitspräferenzen. Dabei können ökologische, soziale sowie Aspekte guter Unternehmensführung und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einbezogen werden.

Die Produktanbieter veröffentlichen hierzu gesetzlich vorgeschriebene Erklärungen. Eigene Prüfungen der Angaben der Produktanbieter erfolgen nicht.

Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht durch Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Sollte ein Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken höher vergüten, wird diese Vergütung nur angenommen, sofern sie nicht dem Kundeninteresse widerspricht.